Steuerliches
Die Jugendstiftung Erkrath ist vom Finanzamt Düsseldorf-Mettmann als gemeinnützig anerkannt. Der Geldgeber erhält für jede seiner Zuwendungen, seien es Spenden, Zustiftungen oder Namensstiftungen, eine entsprechende Bestätigung, die er Steuer mindernd geltend machen kann.
Das steuerliche Stiftungsrecht bietet dazu viele großzügige Möglichkeiten:
- Der Sonderausgabenhöchstbetrag für Zuwendungen ins Stiftungsvermögen beläuft sich auf 1.000.000 Euro, für Verheiratete sogar auf 2.000.000 Euro.
- Daneben können jährlich bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Spende steuerlich geltend gemacht werden.
- Testamentarische Zuwendungen an die Stiftung unterliegen keiner Erbschaftsteuer.
- Wird eine Erbschaft innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall ganz oder teilweise an eine gemeinnützige Stiftung übertragen, fällt ebenfalls keine Erbschaftsteuer an. Gezahlte Erbschaftsteuer wird zurückerstattet.
Für weitere Auskünfte stehen wird Ihnen gern zur Verfügung.